Vergabe- und Beihilfenrecht
Wir begleiten öffentliche Auftraggeber bei der Planung, Strukturierung und Durchführung von Vergabeverfahren und vertreten umgangene Bieter in Nachprüfungs- und Feststellungsverfahren vor den Verwaltungsgerichten und den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts. Weiters beraten wir öffentliche Institutionen in beihilfenrechtlichen Fragen (insbesondere Privatisierungen) und vertreten Unternehmen, die durch rechtswidrige Beihilfen an Wettbewerber benachteiligt werden.